landwirtschaftliche genossenschaft

Was einer alleine nicht schafft, dass schaffen viele.


We conomy

Ziel der Genossenschaft ist es auf den Bergbauernhöfen zu bleiben, dort zu arbeiten und dort zu wirtschaften. Mensch und Tier ein würdevolles Leben zu ermöglichen.

 

Wie alles begann:

 

Als wir uns 2016 dazu entschieden habe denn Psegg Hof in Tschengls zu kaufen, begann für uns ein großes Abenteuer, dass bis heute fortdauert. Wir, dass sind Alexandra, Philipp, Joseph und Lena Maria.

 

Wir wollten etwas Gutes tun, für uns und die uns umgebende Natur, da wir uns als Teil von ihr sehen. Wir wollten selbst entscheiden, selbst Verantwortung übernehmen für unsere Handlungen, wir wollten uns in der Kraft der Natur wieder spüren. Die Möglichkeit dies zu tun fanden wir schließlich auf dem auf 1250 mt liegenden Bergbauernhof.

 

Hier findet unser gutes Leben statt. Wir können nicht die ganze Welt verändern, aber ein kleines Stück. Deshalb leben wir heute hier mit unseren Hühnern, Schweinen und Schafen. Wir produzieren gesunde Lebensmittel für die Region. Die ökologische Landwirtschaft und Geflügelhaltung erlauben es uns unsere Vorstellungen für eine enkeltaugliche Zukunft zu leben und davon zu leben.

 

In diesem Sinne haben wir uns schließlich mit zwei weiteren Bergbauernhöfen zur Genossenschaft Tschenglsberg zusammengeschlossen. Die Eier unserer rund 1700 Hühner sind deshalb so gesund, da für uns nicht nur die Haltung der Tiere einen hohen Stellenwert hat, sondern auch die Fütterung. Das Futter ist frei von genmanipuliertem Soja und frei von Pestizidrückständen. Wir wollen nicht nur unsere Lebensgrundlage schützen, sondern die ganze Welt im Sinn haben.


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Tschenglsberg Bio Eier
Tschenglsberg


Bio Eier Tschenglsberg Thoma Philipp
Bio Huhn Vinschgaui

zusammen sind wir stärker!

 

Was ist eine Genossenschaft?

 

Eine Genossenschaft ist eine Gruppe von Personen, die sich freiwillig zusammenschließt, um gemeinsam wirtschaftliche, soziale und kulturelle Bedürfnisse zu befriedigen. Dabei wird das Genossenschaftswesen von drei Prinzipien geleitet:

 

 

1.      Selbsthilfe,

 

2.      Selbstverwaltung und

 

3.      Selbstverantwortung.

 


Das besondere an diesem Unternehmen ist, dass es den Mitgliedern selbst gehört und daher auf deren Interessen und Bedürfnisse abgestimmt ist. Die Vorteile können unterschiedlicher Art sein und können beispielsweise im Erwerb von Gütern zu niedrigeren Preisen bestehen. Ein wichtiger Unterschied zu anderen Gesellschaftsformen besteht darin, dass die Gewinnmaximierung nicht im Vordergrund steht, sondern dass es vor allem um die Befriedigung gemeinsamer Bedürfnisse geht. Das gebildete Vermögen ist unteilbar, wird für Investitionen in die Genossenschaft verwendet und somit auch an die nächste Generation von Genossenschaftsmitgliedern weitergegeben.

 

 

 

Die 9 Grundsätze einer Genossenschaft

 

 

1. Ein Kopf, eine Stimme

 

Die Genossenschaft ist die einzige Unternehmensform, die eine Konzentration des Gesellschaftseigentums in wenigen Händen NICHT zulässt. Jedes Mitglied verfügt unabhängig von seinem Kapitalanteil über eine Stimme in der Vollversammlung.

 

 

2. Demokratische und aktive Verwaltung durch die Mitglieder

 

Die Genossenschaft wird von ihren Mitgliedern in demokratischer Form verwaltet.Eine Genossenschaft ist verpflichtet, die aktive Beteiligung aller Mitglieder an den Entscheidungsprozessen durch deren Einbeziehung in das Gesellschaftsleben zu fördern. Das Verwaltungsorgan muss sich mehrheitlich aus Genossenschaftsmitgliedern zusammensetzen.

 

 

3. Gegenseitigkeitscharakter (Mitgliederförderung)

 

Das Hauptziel einer Genossenschaft ist nicht die Gewinnmaximierung, sondern die gegenseitige Unterstützung und Förderung der Mitglieder. Das bedeutet, dass für die Mitglieder der Genossenschaft bessere Bedingungen (Preis, Arbeitsentgelt usw.) geschaffen werden sollen, als sie jedes Mitglied für sich allein auf dem Markt erzielen könnte.

 

 

4. Der nicht spekulative Charakter

 

Wenn eine Genossenschaft aufgelöst wird, dürfen die Mitglieder das Vermögen der Genossenschaft weder untereinander aufteilen, noch die Genossenschaft verkaufen. Das Gesetz gewährt eine günstigere Besteuerung der Gewinne, vorausgesetzt, dass diese in die Entwicklung der Genossenschaft investiert werden.

 

5. Die offene Tür

 

Die Genossenschaft ist eine offene Gesellschaftsform. Jeder, der den Grundsatz der Gegenseitigkeit teilt und in der Lage ist, zur Erreichung des Gesellschaftszwecks beizutragen, kann die Mitgliedschaft beantragen.

 

 

6. Die Solidarität zwischen den Generationen

 

Eine Genossenschaft soll langfristig für die künftigen Generationen erhalten bleiben. Das Fortbestehen wird durch die Unteilbarkeit des Gesellschaftsvermögens und die Weitergabe der Erfahrungen und Führungsverantwortung von den älteren an die jüngeren Genossenschaftsmitglieder sichergestellt.

 

 

7. Unabhängigkeit und gegenseitige Unterstützung

 

Jede Genossenschaft ist ein unabhängiges Unternehmen, welches sich selbst verwaltet, auch wenn in der Regel die Zugehörigkeit zu einem Genossenschaftsverband angestrebt wird. Zwischen den Genossenschaften gibt es Formen der gegenseitigen Unterstützung, sowohl was ihre Entwicklung als auch ihre Behauptung auf dem Markt betrifft.

 

 

8. Der Förderauftrag nach außen

 

Zu den zahlreichen Aufgaben der Genossenschaften gehört es, die Entstehung von neuen Genossenschaften durch direkte und indirekte Beihilfen zu fördern. Zu diesem Zweck zahlen alle Genossenschaften 3% ihres Nettogewinns in eigene Mutualitätsfonds für die Förderung und Entwicklung des Genossenschaftswesens ein.

 

 

9. Soziale Verantwortung

 

Das Genossenschaftswesen setzt sich für die Entwicklung der Einzelpersonen, der Familien, der sozialen Gruppierungen und der Gesellschaft ein. Durch die Genossenschaften werden die Qualitätspotenziale des Territoriums aufgewertet, die lokale Wertschöpfung gefördert und geeignete Lösungen für die Bedürfnisse der Gemeinschaft angeboten.

 

 

 

Immaterielles Kulturerbe

 

 

Die Genossenschaftsidee gehört zum Immateriellen Kulturerbe der Menschheit. Dies hat das Internationale Komitee für die Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes der UNESCO im Dezember 2016 in Addis Abeba bekanntgegeben.

 

Es handelt sich um den ersten Vorschlag aus Deutschland zur Aufnahme in die „Repräsentative Liste“. 2015 hatte die deutsche UNESCO-Vertretung ihre erste internationale Nominierung mit dem genauen Titel „Idee und Praxis der Organisation von gemeinsamen Interessen in Genossenschaften“ eingereicht. Die Aufnahme ist eine Würdigung des Erbes von Raiffeisen und Schulze-Delitzsch.

 

Zu der Entscheidung erklärt Josef Zolk, stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Gesellschaft: „Wir sind hocherfreut darüber und dankbar, dass auf diese Weise die Väter der Genossenschaften in Deutschland, Hermann Schulze-Delitzsch und Friedrich Wilhelm Raiffeisen, eine Würdigung erhalten – für die Grundlegung einer Idee, die heute mehr denn je von großer Relevanz ist. Allein in Deutschland sind über 20 Millionen Menschen in Genossenschaften organisiert.“
 
Manfred Wilde vom Vorstand der Deutschen Hermann-Schulze-Delitzsch-Gesellschaft meint: „Mit der Aufnahme wird gleichermaßen das Erbe von Raiffeisen und Schultze-Delitzsch gewürdigt: Das Konzept eines allen Interessenten offen stehenden, überkonfessionellen Modells der Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung auf Grundlage von Kooperationen.“ 

 

 

Raiffeisen und Schulze-Delitzsch schufen Grundlagen für Genossenschaftsidee 

 

 

Die Deutsche Hermann-Schulze-Delitzsch-Gesellschaft und die Deutsche Friedrich-Wilhelm Raiffeisen-Gesellschaft hatten die Nominierung der Genossenschaftsidee für die Aufnahme in die Repräsentative Liste gemeinsam vorangetrieben. Hermann Schulze-Delitzsch und Friedrich Wilhelm Raiffeisen schufen Mitte des 19. Jahrhunderts entscheidende Grundlagen für die Genossenschaftsidee, die heute weltweit wirkt, und gründeten die ersten genossenschaftlichen Organisationen moderner Prägung in Deutschland.
 
Die Repräsentative Liste soll eine bessere Sichtbarkeit des Immateriellen Kulturerbes gewährleisten, das Bewusstsein für seine Bedeutung stärken und den Dialog bei gleichzeitiger Achtung der kulturellen Vielfalt fördern. Sie verzeichnet vielfältige immaterielle kulturelle Ausdrucksformen aus allen Weltregionen. Dem 2006 in Kraft getretenen UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes war Deutschland im Jahr 2013 beigetreten.

 

 

 

kontakt

Tschenglsberg 

Genossenschaft

Psegg Nr. 46

I - 39023 Tschengls (BZ)

MwSt. Nr.: IT03004300210

 

info@psegg-hof.it

 

Tel.: +39 338 5082273 (Thoma Philipp)

 

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